Geospatial Digital Rights Management

Eine Geodaten-Infrastruktur (GDI) ermöglich die Nutzung von Geodaten auch für unbekannte Benutzer im Internet. Abhängig vom Datenangebot ist es sehrwohl wichtig den Zugriff auf die Daten wie auch die anschließende Nutzung zu reglementieren. Die Einschränkung der Nutzungsbedingungen stellt eine Erweiterung der Einschränkungen dar, die durch eine reine Zugriffskontrolle möglich sind. Bei der Zugriffskontrolle können die Daten nicht mehr kontrolliert werden, nachdem ein Benutzer (mit erforderlichen Zugriffsrechten ausgestattet) die Daten erworben hat. Die Kenntlichmachung mit sog. Wasserzeichen schützt jedoch nicht vor der unerlaubten Nutzung. Sie bieten vielmehr die Möglichkeit bei bestehendem Verdacht bzgl. der Verletzung von Nutzungsvereinbarungen, Klarheit über die Herkunft von Daten zu gewinnen, die z.B. durch stichprobenartige Kontrollen gewonnen wurden.

Das Ziel von Geospatial Digital Rights Management (GeoDRM) ist es, einen sog. Framework zu definieren, in dem frei verfügbare Geodaten verfügbar sind (es bestehen keine Nutzungsbeschränkungen) aber auch starke Nutzungsbeschränkungen durchgesetzt werden können. Für das DRM bei Geodaten kann nicht auf existierende Standards (wie z.B. ODRL orde MPEG-REL) zurückgegriffen werden. Dies deswegen, weil andere Businessbeziehungen existieren und daher z.B. die Sub-Lizensierung erforderlich wird. Des weiteren benötigt man für die Durchsetzung von Nutzungsrechten spezielle Möglichkeiten, die sich aus dem Raumbezug der Daten ableiten lassen.

Das OGC hat im April 2004 eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit dieser Problematik befasst. Sie hat eine Spezifikation (GeoDRM Abstract Rights Model) herausgegeben, die als erste in einer Reihe von Spezifikationen gesehen werden kann.